Seit mehreren Jahren wendet sich die lokale Polizei in der DG an das Centre Régional des Traitements (CRT) in Namur, um bestimmte Protokolle im Zusammenhang mit Straftaten zu verfassen, die auf deutschsprachigem Gebiet festgestellt wurden. Wie eine juristische Prüfung bestätigt, gilt in diesem Zusammenhang das Gesetz vom 15. Juni 1935 über den Sprachengebrauch in Justizangelegenheiten, Artikel 11, demgemäß die an die deutschsprachigen Bürger versandten Protokolle zwingend in französischer Sprache verfasst werden müssen.
Aus Sicht der Polizeizonen stellt die Inanspruchnahme eines CRT einen Mehrwert dar. Durch diese Unterstützung können sie wertvolle Kapazitäten freisetzen und diese vor Ort einsetzen. Allerdings ist der Versand von Protokollen in französischer Sprache im deutschsprachigen Gebiet naturgemäß auch mit Nachteilen verbunden und kann nicht zufriedenstellend sein.
Meiner Meinung nach ist die Verfügbarkeit entsprechender Dienstleistungen in deutscher Sprache ein Grundrecht der hiesigen Bürgerinnen und Bürger. Denn in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die Muttersprache der Bevölkerung ganz überwiegend Deutsch, eine Amtssprache des Landes. So erscheint es generell logisch und zweckmäßig, dass die Leistungen der Polizeidienste auf dem deutschsprachigen Gebiet, insbesondere die Einreichung von Protokollen, in deutscher Sprache erfolgen.
Im Übrigen stellt die Staatsanwaltschaft Eupen vermeidbare Kosten bei der Übersetzung von Protokollen auf Antrag von Straftätern – eine gesetzliche Verpflichtung – fest, da diese Aufgabe automatisiert durchgeführt werden könnte.
Die juristische Prüfung legt dar, dass die Gründung einer eigenen Bußgeldstelle (CRT) für das deutschsprachige Gebiet die sicherste Lösungspiste darstellen würde. Hierfür plädieren wir gemeinsam mit den Polizeizonen, der Föderalen Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.