Im Gegensatz zu allen anderen Regierungen in Belgien gab es in der DG bislang keinen Regelerlass für Austrittsentschädigungen. Wir mussten uns an den in Belgien üblichen Regeln orientieren. Das wollen wir jetzt ändern!
Wir werden unsere Autonomie nutzen, mit den belgischen Standards brechen, sehr (!) viel strenger sein als alle anderen und die Austrittsentschädigungen für uns selbst und unsere Nachfolger drastisch reduzieren!
- die Bezugsdauer soll identisch sein mit den Kündigungsfristen in der privaten Wirtschaft. Somit wird sie viel niedriger sein als in allen anderen Regierung.
- das Gehalt wird während max 6 Monaten ausgezahlt und für den Rest der Bezugsdauer auf 60 % gekürzt. Eine solche Begrenzung gibt es anderswo nicht.
- sämtliche Einkünfte der ausgeschiedenen Minister werden ab dem 1. Tag von der Entschädigung abgezogen (neuer Job, Mieteinkünfte usw. Das gibt es in keiner anderen Regierung und auch nicht in der Privatwirtschaft.
- wer verrentetet wird, freiwillig zurücktritt oder nicht mehr zur Wahl antritt, bekommt überhaupt keine Entschädigung. Auch das gibt es in den anderen Regierungen nicht.
Über diesen Vorschlag werden wir jetzt mit dem Parlament reden. Auch wenn das Parlament darüber nicht entscheiden kann, haben wir uns als Regierung jetzt selbst verpflichtet, dem Gutachten des Parlamentes zu folgen.